RUND UM ROSEN - Die kleine Rosenfibel

  Gartenbauliche Pflanzenzüchtung im Wandel der Zeit  
  1. Einleitung
Auch Pflanzenzüchtung unterliegt einem ständigen Wandel in der Zeit. Im nachfolgenden Bericht sollen einige diesen Wandel bestimmende Faktoren und ihre Auswirkungen dargestellt werden. Aus den dem Gartenbau zugerechneten Kulturen wurden die Gemüse- und Zierpflanzenarten ausgewählt. Die Ausführungen beschränken sich auf den Wandel innerhalb der Grenzen Deutschlands.

2. Zuchtmethoden
Die Entwicklung von Kulturpflanzen aus in der Natur vorkommenden Formen durch Auslese und Vermehrung von zufällig auftretenden und mehr oder weniger zufällig aufgefundenen Varianten stellt die erste Stufe der Pflanzenzüchtung dar. Sie wurde über Jahrtausende betrieben und führte zu überwältigenden Erfolgen. So entstanden z.B. Getreideformen mit stabilen Ährenspindeln und festem Kornsitz, Winter- und Sommerformen von Getreidearten und die Vielfalt der Kohlarten.

Mit der Weiterentwicklung allgemeiner naturwissenschaftlicher Erkenntnisse wurden die Sexualität der Pflanzen, die Entstehung natürlicher Arten und die Entdeckung und Interpretation der Vererbung von Eigenschaften beschrieben. Dieser Erkenntnisgewinn war im 18. und 19. Jahrhundert die Voraussetzung für die stufenweise Entwicklung einer systematisch betriebenen Pflanzenzüchtung.

Die sich im Laufe der Zeit herausbildenden Züchtungsmethoden spiegeln die Erfahrung bei der züchterischen Praxis, den Zugewinn an wissenschaftlicher Erkenntnis und die Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Pflanzenzüchtung wider. In Tabelle 1 ist eine Übersicht der angewendeten Zuchtmethoden gegeben.

2.1 Auslesezüchtung
Am Beginn steht ab etwa 1800 die Auslese-Züchtung. Dabei werden aus einem bestehenden Pflanzenbestand dem Zuchtziel mehr oder weniger entsprechende Pflanzen ausgelesen und getrennt von den übrigen weiter verwendet. Wird der Ausgangsbestand als überwiegend dem Zuchtziel entsprechend angesehen, so ist nach Eliminieren der wenigen abweichenden Typen eine positive Massenauslese erfolgt. Im umgekehrten Fall führt das Entfernen zahlreicher Abweicher aus einem Bestand zu einer negativen Massenauslese. Enthält der Ausgangsbestand nur wenige der erwünschten Typen, ist lediglich die Auslese einzelner Pflanzen möglich. Es erfolgt eine sogenannte Individualauslese.

Die beschriebene Methode der Massenauslese wurde dadurch verbessert, daß um 1900 sogenannte "Selbstsaat" von nur wenigen, dem Zuchtziel besonders entsprechenden Pflanzen gewonnen und als Elitesaatgut im weiteren Zuchtgang "selber" im Betrieb verwendet wurde. Der Anbau der Eliten erfolgte teilweise isoliert von dem übrigen Bestand (Tschermak 1916, Böttner 1909). Die Vielzahl der in den Firmen züchterisch bearbeiteten Arten und Sorten setzte der Isolierung fremdbefruchtender Arten jedoch enge Grenzen.

Bis zur 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts entstand eine Vielzahl von "Landsorten". Diese setzen sich aus einem Gemisch unterschiedlicher Genotypen zusammen, deren Phänotyp aber in Grenzen übereinstimmt. Landsorten sind daher ein ideales Ausgangsmaterial für die Massenauslese.
Mit Hilfe der Massenauslese wurden bis zum Ende des 19. Jahrhunderts viele "Lokalsorten" entwickelt, etwa 'Würzburger Radies', 'Braunschweiger Kraut' (Kopfkohl), 'Zittauer Gelbe' (Speisezwiebel) und 'Erfurter Dreienbrenner' (Rosenkohl).

Die Vielzahl der gehandelten Arten und Sorten konnte wegen des benötigten Flächen- und Arbeitsaufwandes nur begrenzt züchterisch betreut werden. Die Firma Haage und Schmidt produzierte z.B. um 1906 von 14 Gemüsearten insgesamt 1.354 Sorten (Horn 1984). Im wesentlichen wurde eine Erhaltungszüchtung betrieben, bei der Samenträgerbestände von "Abweichern" bereinigt wurden.

Sowohl bei der Massen- als auch der Individualauslese erfolgte die Auswahl sortentypischer Pflanzen zunächst ausschließlich auf der Grundlage der äußeren Merkmale, also des Phänotyps. Trotz beachtlicher Züchtungsfortschritte konnte die nächste Hürde der Weiterentwicklung der Auslesezüchtung erst nach konsequenter Prüfung der Nachkommen jeder Einzelpflanze genommen werden. Mit dieser Leistungsprüfung konnten alle "spaltenden" Nachkommenschaften von der weiteren Verwendung im Zuchtgang als genetisch uneinheitlich verworfen werden. In Fällen, in denen wichtige Leistungsmerkmale erst nach der Blüte bewertet werden können, war die vegetative Vermehrung der geprüften Einzelpflanze unerläßlich. Hierzu wurden Methoden entwickelt, wie z.B. die Stecklingsvermehrung an Kohlpflanzen und die Teilung von Getreidepflanzen. Bei fremdbefruchtenden Arten führt die Individualauslese mit Nachkommenschaftsprüfung dann zum Erfolg, wenn nur die erwünschten, nicht spaltenden Einzelpflanzen-Nachkommenschaften die neue Bestäubergemeinschaft bilden (Kappert 1978). Die Firma Dippe in Quedlinburg hat diese Form der Verbesserung der Individualauslese seit 1885 bei Zuckerrüben, später auch bei Gemüsearten, wie z.B. Phasaeolus-Bohnen und Blumenkohl und Zierpflanzen, wie z.B. der Entwicklung einer "allgefüllten", d.h. nicht spaltenden Petunie eingesetzt.

Kappert (1978) beurteilt die Anwendung der Ausleseverfahren in der gartenbaulichen Pflanzenzüchtung bis etwa 1930 eher skeptisch. Obwohl dank der Pionierarbeit bei der züchterischen Bearbeitung landwirtschaftlicher Kulturarten seit Ende des 19. Jahrhunderts große Erfolge erreicht wurden, herrschten in der Vorstellung über die Wirkung der züchterischen Arbeit noch unklare Vorstellungen. Die Vererbung erworbener Eigenschaften, noch 1924 von Rümker als Hochschullehrer für Pflanzenzüchtung postuliert (Kappert 1978), war Grundlage für die angestrebten Zuchterfolge. Dieses führte dazu, daß z.B. in der Getreidezüchtung bei der Selektion der besten Einzelpflanze deren beste Ähre und darin das beste Korn mit idealem Kornsitz ausgewählt wurde.

In der gärtnerischen Züchtungspraxis blieb die Anwendung der Individualauslese nach gelegentlichen Versuchen auf solche Fälle beschränkt, bei denen eine Einzelpflanze durch neue Merkmale oder eine besondere Leistung infolge einer Mutation oder einer spontanen Einkreuzung auffiel. Darüber hinaus versprachen sich Fachleute von der Auslese mit individueller Nachkommenschaftsprüfung in der gärtnerischen Pflanzenzüchtung im allgemeinen keinen Vorteil gegenüber der Massenauslese. Sie sollte u.U. in ihrer Wirkung sogar unterlegen sein (Kappert 1978). Für diese Annahme sprechen eine Reihe von stichhaltigen Erklärungen:

Bei genetisch bereits sehr einheitlichem Material, wie es z.B. bei seit Jahrzehnten einer Massenauslese unterworfenen Populationen der Fall sein kann, ist die Individualauslese u.U. ohne durchgreifenden Fortschritt. Hier führt die Eliminierung von unerwünschten Fremdbestäubern und anderer Abweicher zum angestrebten Ziel. Weiterhin werden bei dominanter Vererbung der erwünschten Merkmalskombination auch heterozygote Individuen selektiert, die in ihren Nachkommen in erwünschte und unerwünschte Typen aufspalten.

Eine konsequente Anwendung der Individualauslese mit Nachkommenschaftsprüfung erfolgt bei Gemüsearten erst ab etwa 1930 (Horn 1984).

2.2 Kreuzungszüchtung
Durch Bestäubung und Befruchtung werden in der Natur fortlaufend die Eigenschaften der beteiligten Eltern neu kombiniert. Es entsteht Ausgangsmaterial für die natürliche und die züchterisch gelenkte Selektion. Im Rahmen der Diskussion über die Massen- und Individualauslese wurde darüber berichtet.

Alle Kombinationszüchtungs-Strategien gehen auf die Kreuzung von Ausgangseltern zurück. Überliefert sind Kreuzungsvorhaben von Fairchild, der 1719 Kreuzungen zwischen den beiden Nelkenarten Dianthus caryophyllus und D. barbatus durchführte. In seiner Nachfolge wurden entweder gezielt Pollen auf Narben übertragen oder die zur "Mischung" vorgesehenen Typen als Gruppe zusammen aufgestellt. Erst etwas mehr als 100 Jahre später gibt Bosse (1849) in seinem "Vollständiges Handbuch der Blumengärtnerei" Hinweise über Kreuzungsmöglichkeiten bei Anemone, Gesneriaceae und anderen Zierpflanzen. Dazu werden Anweisungen zur Kastration, vegetativen Vermehrung steriler Kreuzungsbastarde und Auslese gegeben. Außerdem erfährt der Leser (Bosse 1849) "Die Blumen, von welchen man vorzugsweise Samen ernten will, bestäube man mit Pollen der auserlesensten Varietäten". Die Einsicht in die Notwendigkeit von Kastration und Isolierung der Mutterpflanzen vor unerwünschten Pollenspendern hat "lange" gedauert. Nach Meinung von Fachleuten (de Vries 1901) haben Gärtner auch keine zuverlässigen Angaben über Kreuzungen: "Beim Einsammeln der Samen weiß man natürlich, welches die Mutterpflanze ist. ... Die Väter kennt man selbstverständlich nicht".

Zuchtbücher wurden auch in den angesehensten Zierpflanzenzuchtbetrieben offenbar nicht generell geführt, wie eine Anleitung dazu von Böttner (1909) über das Führen von Zuchtbüchern im Gartenbau vermuten läßt. Erstaunlich ist auch, daß konsequente Isolierungen in der Zierpflanzen-Sortenproduktion erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts eingeführt werden (Horn 1984).


2.3 Hybridzüchtung
Eine Weiterentwicklung der Kreuzungszüchtung stellt die Hybridzüchtung dar. Shull (1908) hatte überzeugend die Möglichkeit aufgezeigt, daß Kreuzungsnachkommen die Leistung ihrer beiden Eltern übertreffen können, also Heterosis zeigen. In einem Vortrag vor Pflanzenzüchtern hat Shull auf die "Heterosiszüchtung" als einer neuen, für den Pflanzenzüchter Erfolg versprechenden Methode hingewiesen. Bei den Vortragsteilnehmern stieß Shull allerdings auf Unverständnis, selbst noch 1922 als der Vortrag gedruckt vorlag (Kappert 1978).

Bei der Hybridzüchtung werden Eltern miteinander gekreuzt, deren genetische Konstitution möglichst unterschiedlich ist und die selber weitgehend reinerbig sind. Gebräuchlich ist es, diese Eltern durch aufeinanderfolgende Selbstungszyklen reinerbig darzustellen. In Kombinationseignungstests werden dann die geeigneten Kreuzungspartner ausgelesen und mit diesen das Hybridsaatgut hergestellt. Da die Saatgutproduktion in der Regel über mehrere Zyklen erfolgt, müssen die selektierten Eltern erhalten werden. Dieses ist vor allem dann sehr aufwendig, wenn anstelle einer vegetativen Reproduktion die Erhaltung über Samen tritt. Sie gestaltet sich noch aufwendiger, wenn der verwendete mütterliche Elter auf Grund seiner genetischen Konstitution keine funktionsfähigen Pollen ausbildet oder ein Selbststerilitätssystem unerwünschte Selbstbestäubung der Hybridelterlinien verhindert.

Die Fa. Benary hat 1909 aus vegetativ vermehrten, "reinerbigen" Linien von Begonia semperflorens 'Triumph' x Begonia gracilis luminosa die F1-Hybride B. gracilis 'Primadonna' (Züchter G. Besoke) herausgegeben (Benary 1993). Einen Eindruck von der wirtschaftlichen Bedeutung dieser aufwendig hergestellten Hybride vermittelt der 100 Kornpreis von 24 Pfennig. Allerdings wurden für 100 Korn Cyclamen persicum giganteum sanguineum 3,80 Mark gefordert mit der Ergänzung im Katalog "Die Ernte war sehr gering". Bei 'Primadonna' handelt es sich um die erste Hybridsorte auf dem Markt, der in den Folgejahren sowohl im Bereich der Zierpflanzen- als auch der Gemüsesorten viele folgten. Hybridsorten sind heute ein fester Bestandteil der Sortimente aller Kulturpflanzenarten, einschließlich der landwirtschaftlich genutzten. Bei den vegetativ vermehrten Arten, vor allem im Bereich der Zierpflanzen, wird die Hybridleistung wegen der einfachen Reproduzierbarkeit stark genutzt. Aber auch bei generativ vermehrten Arten bieten Hybridsorten nicht nur ein Höchstmaß an erzielbarer Einheitlichkeit, sondern leisten bei der Weiterentwicklung von Sorten und als wichtiger Schutz vor mißbräuchlicher Nutzung von Sortenrechten generativ vermehrter Arten einen wichtigen Beitrag.

2.4 Mutationszüchtung
Neben der Kombination sind Mutationen der Motor für die Entstehung genetischer Vielfalt. Mutationen treten, ebenso wie Hybridisierungen, spontan auf. Sie können aber, ebenso wie Hybridisierungen, auch induziert werden. Als Ergebnis spontanen Auftretens wurden Mutanten von Pflanzenzüchtern seit Beginn ihrer Tätigkeit ausgelesen. Dabei handelt es sich in der Regel um deutliche Veränderungen, z.B. des Wuchstypes, der Blütenfarbe oder physiologischer Merkmale. Diese Veränderungen gehen meistens auf die Abänderung eines einzelnen Genortes zurück. Sie können aber auch mit größeren Umordnungen von Chromosomen, z.B. Translokationen und Inversionen oder auch einer Veränderung der Anzahl Chromosomen, z.B. als Polyploide, existent werden.

Seit den Arbeiten von Stadler 1928 wurden die Mutations-Auslösung und die Selektion von Mutanten weiterentwickelt. Einer starken Propagierung der Verwendung von Mutanten in der "Mutationszüchtung" in den 60er und 70er Jahren durch Wissenschaftspolitiker weltweit mit der Perspektive alle offenen Züchtungsfragen lösen zu können, ist eine abstandsgeförderte, läuternde Bestandsaufnahme gewichen. Die Mutationszüchtung ist heute vor allem bei einer Reihe von vegetativ vermehrten Zierpflanzen die Zuchtmethode der Wahl. Sie dient dazu, wirtschaftlich interessante Merkmale zu induzieren und bestehende Sorten in Form von Sport-Familien für den Kultivateur attraktiv zu machen (Tab. 2).

2.5 Biotechniken
Biotechnologische Methoden und Verfahren, wie die Vermehrung in vitro, die Herstellung und Verwendung Haploider, die Protoplastenfusion, die markergestützte Selektion und die Gentechnik werden seit 1965 entwickelt. Sie sind ein fester Bestandteil der Zuchtmethodik bei landwirtschaftlich genutzten Arten und werden bei der Züchtung von Gemüse- und Zierpflanzenarten teilweise eingesetzt. Die Gründe dafür liegen bei Zierpflanzen in der gegenüber landwirtschaftlichen Arten sehr großen Anzahl wirtschaftlich interessierender Formen, der dadurch bedingten geringeren gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Art und der Notwendigkeit, Biotechniken an die jeweilige Art, im allgemeinen sogar an den zu verwendenden Genotyp dieser Art mit hohem Aufwand anzupassen.

Gemüsezüchter profitieren bei einigen Arten, z.B. den Kohlarten, von der intensiven Züchtung an Raps. In einigen anderen Arten, wie z.B. Allium (Porree und Küchenzwiebel) finden intensive eigene biotechnologische Entwicklungen statt.

2.5.1 Haploide
Hierbei werden Haploide, das heißt Pflanzen mit der Hälfte der Chromosomenanzahl der Ausgangspflanze, gewonnen. Haploide entstehen dabei entweder durch Kultur von unreifen Pollen oder Eizellen in vitro oder nach Bestäubung mit artfremden Pollen. Haploide können zur Herstellung reinerbiger Genotypen und zur Angleichung des Ploidieniveaus von Kreuzungseltern verwendet werden.

Haploide aus diploiden Ausgangsformen besitzen den höchstmöglichen Grad an Reinerbigkeit. Sie sind nach spontaner oder mit Hilfe von Colchizin induzierter Rückkehr zum diploiden Niveau der Ausgangspflanze potentielle Eltern für die Hybridzüchtung. Die bisher ausschließlich verwendete Technik zur Herstellung von reinerbigen Hybrideltern beruht auf der wiederholten Selbstbestäubung, die bei vielen Pflanzenarten durch Selbststerilitätsmechanismen und eintretende Inzuchtdepression begrenzt wird. In der Züchtungspraxis sind bisher Ansätze zur Etablierung der Haploidentechnik, beispielsweise bei Begonia spec., festzustellen.

Der zweite genannte Einsatzbereich Haploider, die Angleichung des Ploidieniveaus von Kreuzungseltern, ist vor allem bei samenvermehrten Zierpflanzen von großer Bedeutung. Dieses setzt einen entsprechend hohen Samenansatz voraus, der nach Kreuzung von beispielsweise diploiden mit tetraploiden Eltern im allgemeinen nicht zu erwarten ist. Einen besonderen Vorteil bietet die Haploidentechnik, wenn seltene Merkmalskombinationen gesucht werden. Deren Häufigkeit ist in diploiden um ein Vielfaches höher als in den entsprechenden polyploiden Kreuzungsnachkommenschaften.

2.5.2 Somatische Hybriden
Somatische Hybriden entstehen, im Gegensatz zu den generativen Hybriden, nicht aus der Vereinigung von Pollen und Eizelle, sondern aus der Kombination zweier Körperzellen unterschiedlicher Eltern. Sie unterscheiden sich von generativen Hybriden unter anderem dadurch, daß beide Partner Zellplasma beisteuern. Vor allem aber sind auch Kombinationen zwischen Partnern zu realisieren, die nicht kreuzbar sind.

Züchterisch von besonderem Interesse ist die Kombination von jeweils nur Teilen einer somatischen Zelle des jeweiligen Partners. So sind zum Beispiel durch Kombination eines geeigneten Cytoplasmas von Partner 1 mit dem Zellkern von Partner 2 männlich sterile Linien zu erwarten. Diese somatische Hybride kann als mütterlicher Hybridelter verwendet werden. Der Partner 2 dient zur generativen Erhaltung von Partner 1, des mütterlichen Elters.Somatische Hybriden ersparen die bisher erforderliche aufwendige Rückkreuzung und führen zu einer effizienten Entwicklung der mütterlichen Hybridelterkomponente. Es ist zu erwarten, daß weitere wirtschaftlich interessante Wechselwirkungen durch somatische Hybridisierung entstehen werden.

2.5.3 Finger printing
Vergleichbar den Anstrengungen das menschliche Genom zu analysieren, werden für Tiere und Pflanzen Methoden zur Herstellung genetischer Fingerabdrücke entwickelt. Die daraus resultierenden "finger prints" können in unterschiedlicher Weise für pflanzenzüchterische Vorhaben verwendet werden.

2.5.3.1 Indentifizierung von Genotypen
Mit Hilfe von finger prints können die Abstammung und die Identität von Einzel-
Pflanzen eindeutig bestimmt werden. Finger prints sind auch geeignet, bei der Auswahl von Kreuzungseltern solche mit engem oder weitem Verwandtschaftsgrad zu unterscheiden. Sie können weiter genutzt werden, Genomanteile zu quantifizieren. Dadurch wird es z.B. möglich, in den Nachkommen aus einer Kreuzung von Wild- und Kulturform Pflanzen mit dem erwünschten geringsten Anteil des Wildtyp-Elters auszulesen und für beabsichtigte Rückkreuzungen zu verwenden.

2.5.3.2 Marker gestützte Selektion
Marker erlauben es, erwünschte Genotypen "indirekt" auszulesen. Sie müssen dazu eng gekoppelt sein mit dem bzw. den Gen(en), die die erwünschte Eigenschaft kodieren. Ihre Verwendbarkeit ist um so effektiver, je früher sie nachgewiesen werden können, also z.B. an den ersten Keimblättern eines Sämlings. Genomische Marker erfüllen diese Forderung. Es handelt sich dabei um Chromosomenabschnitte, die im finger print als Bande dargestellt werden. Liegt diese Bande z.B. in unmittelbarer Nähe einer entsprechenden für ein Rosenmehltau-Resistenz-Gen, so kann an finger prints aus den ersten Blättern von Rosensämlingen die Anwesenheit oder Abwesenheit der Markerbande ermittelt werden. Alle Sämlinge ohne die Markerbande sind mit größter Sicherheit nicht Mehltau resistent.

2.5.4 Transformation
Unter dem Begriff Transformation werden solche Verfahren zusammengefaßt, die das Einbringen einzelner Gene mit Hilfe zuvor im Labor isolierter Erbsubstanz (DNA) in das Erbgut eines Organismus ermöglichen. Die Transformation ist damit Bestandteil der Gentechnologie.

Im Gegensatz zu den generativen und den somatischen Hybriden eröffnet die Transformation die Möglichkeit, einzelne Gene, etwa ein Resistenz bewirkendes Gen, zu übertragen. Züchterisch ist gegenüber der Haploidtechnik eine weitere Steigerung der Züchtungseffizienz vor allem durch weitere Zeitersparnis zu erwarten.

Aktuelle Anwendungsfelder der Gentechnologie bei Zierpflanzen sind in der Tabelle 3 aufgelistet. Die generelle Realisierbarkeit von Zuchtzielen ist demnach für alle angeführten Anwendungsfelder gegeben, und auch im Labormaßstab sind mit Ausnahme weniger Bereiche Prototypen transgener Zierpflanzen verfügbar. Werden die Bereiche jedoch aufgeschlüsselt und spezifiziert, so ergeben sich bisher nur wenige, wirtschaftlich verwertete Transformanten. Dazu gehören die Prototypen virus- und insektenresistenter Dendranthema, männlich sterile Formen von Petunia, lagerfähige Stecklinge von Pelargonium und die blaue Nelke.

2.5.5 Kombination von Biotechniken
Eine Erhöhung der Züchtungseffizienz ergibt sich durch Kombination neuer Methoden aus den Bereichen Pflanzenzüchtung und Pflanzenproduktion. So führt die Mutationsinduktion in Kombination mit in vitro Techniken zu einer Erhöhung der Mutantenausbeute. Diese bezieht sich sowohl auf Genmutationen als auch auf eine Erhöhung der Chromosomenanzahl. Voraussetzung für diese Effizienzsteigerung ist ein Pflanzenregenerationssystem, das möglichst von einer Einzelzelle ausgehend eine komplette Pflanze regeneriert. Dieses ist in der Regel nur in vitro darzustellen.

Im Rahmen einer Hybridzüchtung können die verwendeten Eltergenotypen anstatt über Samen vegetativ vermehrt werden. Dieses ist in vitro meistens wirtschaftlicher, vor allem wenn es mit einer vorübergehenden Lagerung verbunden werden kann. Der Züchtungsfortschritt ergibt sich jedoch vor allem daraus, daß in aufeinanderfolgenden Saatgutproduktionszyklen genetisch identische Eltergenotypen verwendet werden können mit entsprechend gleichbleibenden F1-Sortenmerkmalen.

Als ein zukunftsweisendes System ist die vegetative Vermehrung eines üblicherweise über Samen vermehrten Hybridproduktes anzusehen. Die Möglichkeit, beispielsweise Cyclamen anstatt über Samen in Bioreaktoren vegetativ zu vermehren, setzt die Entwicklung dieses Verfahrens zur Praxisreife voraus. Dann ist jedoch zu erwarten, daß in die Entwicklung der Elterkomponenten sehr viel mehr investiert werden kann als bisher. Konsequent ist die Weiterentwicklung dieser Kombination zu sogenannten "künstlichen" Samen, in denen somatische anstelle gametischer Embryonen mit einer Pillierungsschicht umgeben und als konventionelle Samen gehandhabt werden.

Die isolierte Anwendung der aufgeführten Biotechniken wird nicht zu neuen Sorten führen. In Verbindung mit den eingeführten Zuchtmethoden liefern sie jedoch Werkzeuge, die deren Effizienz um Quantensprünge steigert.

3. Züchtungsbetriebe
Die sich ändernden Rahmenbedingungen, vor allem die Handelsmöglichkeiten über weitere Strecken, begünstigen Ende des 18. Jahrhunderts die Erzeugung von Saatgut anstelle von Jungpflanzen. So berichtet die Fa. Sperling in ihrer Chronik zum 200 Jahrjubiläum (Sperling 1988), daß der Firmengründer Samuel Lorenz Ziemann "statt mit der Anzucht von Pflanzen aus Stecklingen, wie es üblich war, begann er mit dem Anbau und Handel von Samen". Schon 1760 hatte Jakob Platz in Quedlinburg Levkojen zur Saatguterzeugung angebaut. Es ist bemerkenswert, daß sich diese Entwicklung nach etwa 200 Jahren wieder umkehrt: Produktionsbetriebe ordern heute anstelle von Saatgut zur Anzucht von Sämlingen etablierte Jungpflanzen höchster Homogenität und Qualität.

Diese Entwicklung "ergriff" auch andere Interessenten und führte zur Gründung von Firmen, die schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Weltgeltung erlangten. Es war das Bestreben dieser Firmen, möglichst viele neue Sorten von möglichst vielen Arten zu erzeugen, die in irgendeiner Weise besondere Eigenschaften besaßen (Horn 1984): Daraus resultierte eine große Anzahl von Sorten pro Art, mit einer entsprechend kurzen Lebensdauer. Einige der großen Züchterfirmen beginnen jedoch über die ins Auge fallenden Neuheiten hinausgehend, auf andere Qualitätsmerkmale, wie Winterhärte (z.B. Stiefmütterchen Hiemalis-Gruppe) und Frühtreibfähigkeit (z.B. Azaleen) auszulesen (Horn 1984).

Die Entstehung von Pflanzenzuchtbetrieben in Deutschland war an klimatisch begünstigte Standorte für die Saatgutproduktion gebunden. Im Bereich Deutschlands ist ein solcher Standort im Regenschatten von Harz und Thüringer Wald mit Zentren in Quedlinburg und Erfurt gegeben.

Erste Betriebe entstanden in dieser klimatisch begünstigten Region in der Mitte des 18. Jahrhunderts (Benary 1993). Aber erst mit dem beginnenden Abbau von Zollschranken in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, dem dadurch geförderten Zusammenwachsen Deutschlands, der schnellen Entwicklung des Verkehrswesens und der über Länder und Meere sich ausweitenden Handelsbeziehungen begannen der Aufschwung von Samenzucht und Handel, begleitet von einer Zunahme der züchterischen Anstrengungen. Firmen, die in dem Regenschattengebiet ansässig wurden, sind in Tab. 4 aufgeführt.

Während sich die Gemüsezüchtung im wesentlichen in größeren Betrieben mit Gemüseanbau, Landwirtschaft und landwirtschaftlicher Züchtung entwickelte, entstanden die Zierpflanzenzüchtungen vor allem in kleinen Gärtnereien, Hof- und Herrschaftsgärtnereien, Botanischen Gärten und nicht zuletzt bei Liebhabern, deren Enthusiasmus die Basis für die Entwicklung ganzer Zierpflanzengruppen, z.B. Pelargonien, Camellien, Fuchsien und Hibiscus schuf. Bis heute hat sich in dem Bereich der wirtschaftlich weniger bedeutenden Arten, z.B. der Dahlie, dieses Engagement erhalten. Die Importe von Zierpflanzen aus den unterschiedlichsten Regionen der Welt schufen Anreiz zur züchterischen Weiterentwicklung der importierten Wildformen. Akademien setzten Preise aus für erfolgreiche Bastardierungen und Zuchtergebnisse waren würdig, auf Weltausstellungen präsentiert zu werden.

Die rasche wirtschaftliche Entwicklung der Züchtung betreibenden Firmen setzte sich bis zum Beginn des ersten Weltkrieges fort. Einen Anhalt über die eingesetzten Betriebsmittel vermitteln Angaben der Fa. Dippe in Quedlinburg. Sie bewirtschaftete um 1900 für Zierpflanzenzüchtung und Samenbau etwa 3 ha Glasfläche und 150 ha Freiland. Kultiviert wurden u.a. etwa 20.000 Samenträger von Cinerarien, 80.000 von Primula chinensis und 250.000 von Levkoje (Horn 1984).

Nach Beendigung des ersten Weltkrieges und der wirtschaftlichen Rezession erfolgt eine allmähliche Erholung der durch Verlust an Mitarbeitern, Kapital und Märkten geschwächten Firmen (Horn 1984). Sie profitieren ganz allgemein von der Kenntnis weiterentwickelter Zuchtmethoden. In den 30er Jahren bestimmen die politischen Rahmenbedingungen zunehmend die Ausrichtung der Zuchtziele und die Konzentration auf Teilbereiche des Gesamtfeldes. Darüber kann auch eine Mitteilung der Geschäftsleitung der Fa. Dippe AG von 1937 nicht hinwegtäuschen:"Wenn auch die Arbeiten in der Blumenzucht gegenüber den wichtigen Problemen .... untergeordnet erscheinen ..... Die Zuchtarbeiten sind jedenfalls mit der gleichen Intensität fortzuführen wie bisher" (Reimer 1991).

Während des zweiten Weltkrieges werden vor allem die Zierpflanzenzüchterfirmen in ihren Aktivitäten stark eingeschränkt. Mit Beendigung des Krieges fallen die klimatisch begünstigten Gebiete in das Hoheitsgebiet der Sowjetunion und die dort angesiedelten Betriebe werden bis zum Beginn der 50er Jahre enteignet. Einer Reihe von Betrieben gelingt der Neubeginn in den zur Bundesrepublik gehörenden Ländern. Die Situation des Neubeginns für die Fa. Benary wird etwa so umschrieben: Weltkriege, Inflationen, Teilung und Abgrenzung hinterlassen tiefe Spuren in der zweiten Hälfte der Firmengeschichte und bedingen den Standortwechsel des Unternehmens von Erfurt nach Hann. Münden (Benary 1993).

Vielen Firmen war es gelungen, während des Krieges Zucht- und/oder Vermehrungseinrichtungen in den "alten" Bundesländern aufzubauen. Sie konnten dadurch Zuchtmaterial für sich sichern. Unwiederbringliche Verluste traten jedoch dadurch ein, daß die Weiterentwicklung der Zuchtmethodik, vor allem der Hybridzüchtung, im Vergleich mit den Mitanbietern in USA und Japan, zurückfiel.

Die Möglichkeit, hochwertiges Saatgut weltweit an den günstigsten Standorten zu produzieren und das Risiko einer Mißernte zu streuen, führt zu einer räumlichen Trennung von Saatgutproduktion, Vermarktung und eigentlicher Züchtung. Im Inland verbleiben im wesentlichen die kaufmännischen und züchterischen Aktivitäten.

Die Konzentration der Betriebe schreitet auch in der Pflanzenzüchtung fort. So befassen sich in Deutschland derzeit etwa fünf Firmen mit der Züchtung von Gemüsearten und weniger als fünf mit der Züchtung generativ vermehrter Zierpflanzen. Betriebe, die die Züchtung vegetativ vermehrter Zierpflanzen betreiben, sind sehr zahlreich. Auf Grund der Verbindung von Züchtung, Lizenzvergabe und/oder Vertrieb von Pflanzgut bis hin zur Fertigware sind sie eng spezialisiert auf die wenigen, von ihnen angebotenen Pflanzenarten, z.T. auf eine einzige Art.


4. Sorten- und Patentschutz Neuzüchtungen von Gemüse- und Zierpflanzensorten besaßen bis 1934 keinen ausreichenden, gesetzlichen Schutz. Der Ertrag der Züchtungsarbeit bestand daher überwiegend in dem für eine Neuzüchtung vorübergehend durchsetzbaren Überpreis (Kappert 1978). Vereinzelt nutzten Züchterfirmen die Möglichkeit, Patente auf Sorten, z.B. die Palerbsensorte 'Salzmünder Edelperle' (Fa. Dippe AG), einige Rosensorten oder Verfahren zu erwerben. So besaß z.B. die Firma Schreiber und Söhne (Quedlinburg) das Patent für einenChlorophyll-Marker zur Selektion gefüllt blühender Levkojen in spaltenden Sämlingsnachkommenschaften.

Die aktuelle Situation stellte sich so dar, daß im Rahmen eines Warenzeichenschutzes der Sorten-Name geschützt werden konnte. Mit der Umbenennung der Sorte konnte insbesondere in einem anderen Rechtsraum der Warenzeichenschutz umgangen werden. Ebenso konnten Lizenzverträge zwischen Züchtern und Pflanzenproduzenten die wirtschaftlichen Interessen der Züchter nur unbefriedigend sichern. Als Folge davon wurden dieselben Sorten unter anderen Namen angebaut und vertrieben (Kuckuck 1988).

4.1 Sortenschutz
Schon Erwin Baur hatte 1927 auf dem 5. Internationalen Kongreß für Vererbungsforschung in Berlin darauf hingewiesen, daß ein internationaler Schutz von Neuzüchtungen die Voraussetzung für den Einsatz größerer Investitionen und damit Erfolgschancen in der Züchtung sei (Kuckuck 1988).

In den Jahren 1934/35 erfolgte eine Neuordnung des Saatgutwesens. In der entsprechenden Verordnung wurde eine umfassende staatliche Verantwortung im Sorten- und Saatgutwesen festgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt bestand für gartenbaulich genutzte Arten weder Schutz für Neuzüchtungen gegen unbefugten Nachbau, noch ein Anerkennungsverfahren von Feldbeständen auf Sortenreinheit und Freiheit von Krankheiten, noch eine Prüfung des Handelssaatgutes auf Reinheit und Keimfähigkeit. Damit fehlten die wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Intensivierung der Züchtung von Gemüse- und Zierpflanzensorten.

Es verwundert daher nicht, wenn z. B. die Züchtung von Gemüsesorten bis zu diesem Zeitpunkt fast ausschließlich in der jährlich wiederkehrenden Auslese von sortentypischen Pflanzen für die "Selbstsaat", d.h. den Vermehrungsaufbau im Zuchtbetrieb, und einer negativen, seltener einer positiven Massenauslese bestand (Kappert 1978). Nur wenige Firmen konnten aufwendigere Zuchtmethoden anwenden.

Durch die Ordnung im Sortenrecht wurde bei den einzelnen Gemüse- und Zierpflanzensorten eine Sortenbereinigung dadurch erreicht, daß nach amtlicher Prüfung auf Selbständigkeit und landeskulturellen Wert in Sortenregisterstellen eine begrenzte Anzahl von Sorten derselben Art als sogenannte "Gruppensorte" für den Handel zugelassen wurde.

Nach kriegsbedingter Unterbrechung rückte 1949 mit der Gründung des Sortenamtes für Nutzpflanzen in Rethmar bei Hannover die Sicherung der Nutzungsrechte zugunsten einer zügigen Weiterentwicklung der Sortenzüchtung und -Erhaltung wieder in den Mittelpunkt.

Das 1953 erlassene Gesetz über Sortenschutz und Saatgut von Kulturpflanzen (Saatgutgesetz) räumt u.a. dem Züchter das alleinige Recht zur wirtschaftlichen Nutzung seiner Sorte ein (Habben 1999). Anderen Züchtern ist es unentgeltlich erlaubt, geschützte Sorten als Eltern für eigene Neuzüchtungen zu verwenden. Der Sortenschutz erstreckte sich auf landwirtschaftlich und als Gemüse genutzte Arten. Zierpflanzen, Obst und andere Gehölze waren ausgenommen.

Weitere Bemühungen führten 1961 zur Gründung eines internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV), dem heute weltweit 44 Staaten angehören. Auf der Grundlage dieses Übereinkommens wurde 1968 das Deutsche Sortenschutzrecht erlassen. Darin wurden Sorten aller der botanischen Arten schutzwürdig, die im anhängenden Artenverzeichnis zum Gesetz aufgeführt waren. Dazu gehörten zunächst neben landwirtschaftlichen die Gemüsearten, das Beerenobst, Pappeln und Rosen. In den Folgejahren wurde das Artenverzeichnis ständig erweitert, z.B. 1974 um Eletior-Begonien, Chrysantheme, Nelke, Weihnachtsstern und Rhododendron. 1988 erfolgte die Aufnahme von Vertretern ganzer Pflanzenfamilien und ab 1992 können in Deutschland Sorten aller Pflanzenarten Sortenschutz erhalten. 
Die Novellierung des Deutschen Sortenschutzrechtes dehnte 1997 die Schutzwirkung auf alles Material einer Sorte aus, bezog also das Endprodukt mit ein und erweiterte die Schutzrechte auf "abgeleitete Sorten". Abgeleitete Sorten sind "im wesentlichen der Ursprungssorte ähnliche Sorten". So gehören z.B. die Nutzungsrechte spontan auftretender Mutanten in einer Rosensorte nicht mehr dem Finder sondern dem Inhaber der Ursprungssorte. Der Gesetzgeber hat dem Ursprungszüchter aufgegeben, seine Ansprüche geltend zu machen und nachzuweisen. Dieses ist in dem aufgeführten Beispiel nur unter Beibringung der finger prints von Ursprungssorte und Mutante möglich. In allen Fällen, zu denen auch aus Kreuzung mit einer Ursprungssorte hervorgegangene Nachkommen gehören, hat der Gesetzgeber einen undefinierten Spielraum für "im wesentlichen der Ursprungssorte ähnliche Sorte" gelassen. Hier öffnet sich ein weites Feld für Patentanwälte und die Rechtsprechung. 
Seit 1995 kann Antrag auf EU weiten Sortenschutz beim Gemeinschaftlichen Sortenamt in Angers, das selber nicht prüft sondern sich auf nationale Prüfergebnisse stützt, beantragt werden. Wie rege Gartenbauliche Pflanzenzüchter von der Möglichkeit Sortenschutz zu erlangen Gebrauch machen, demonstriert Tab. 5.

4.2 Patentschutz
Mit dem Einzug der Biotechnologie in die Pflanzenzüchtung mußte die Abgeltung von dazu genutzten patentrechtlich geschützten Verfahren und Sachen geprüft werden. Verfahren zur Herstellung von finger prints, zur Herstellung und zum Nachweis transgener Pflanzen, die Verwendung individueller Gene bis hin zu ganzen transgenen Pflanzen sind patentrechtlich geschützt. Davon ausgenommen sind in Europa bisher noch Pflanzensorten. Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes prüft jedoch zur Zeit, in wie weit dieser Ausschluß der Patentierfähigkeit von transgenen Pflanzen entgegensteht (Engelhard 1999). Die Zulassung der Patentierung von Sorten würde das Institut des Sortenrechtes weitgehend außer Kraft setzen. Brauer (1998) faßt die entstandene Situation wie folgt zusammen: "Denn es wird entscheidend darauf ankommen, daß es gelingt, den neuen biotechnologischen Entwicklungen in der Pflanzenzüchtung mit beiden Rechtsmitteln sachgerecht zu entsprechen und im praktischen Umfang mit ihnen ein möglichst hohes Maß an Einvernehmen und Kooperation zwischen den jeweiligen Sortenschutz- und Patentinhabern zu entwickeln".

Patentinhaber sind wirtschaftende Großunternehmen unterschiedlichster Branchen, etablierte mittelständische Biotech-Firmen, Biotech-Neugründungen und Hochschulinstitute. Der Wechsel am Markt ist bei allen Patentinhabern und -Anbietern sehr stark.

Die in der Gemeinschaft zur Förderung der privaten deutschen Pflanzenzüchtung (GFP) zusammengeschlossenen Züchter landwirtschaftlicher und als Gemüse genutzter Arten mit Firmensitz in Deutschland haben 1998 mit Firmen der Lebensmittelindustrie und der Pflanzenschutzmittelherstellung im Wirtschaftsverbund Pflanzengenomforschung GABI e.V. eine Patent- und Lizenzagentur (PLA) gegründet. Züchterfirmen aus anderen Sparten können der PLA beitreten.
Das Ziel ist es, eigene Biotechnologie-Patente zu erwerben. Die dazu notwendige Forschung mit wechselnden Forschugspartnern wird in großem Umfang mit sechsstelligen DM-Beträgen von den Beteiligten anteilig finanziert.

Wegen der vergleichsweise großen Anzahl wirtschaftlich bedeutender Zierpflanzen und Baumschulgehölze und der Größe der in diesem Bereich züchtenden Firmen, müssen über die Beteiligung an der PLA hinausgehend Kooperationen zwischen Wirtschaft und Forschung erhalten und ausgebaut werden. Dabei ist weniger die Gewinnung von Patenten von Interesse, sondern die Entwicklung an gartenbaulich genutzte Arten angepaßter Systeme zur Übertragung von Genen, das Auffinden genomischer Marker für wirtschaftlich wichtige Eigenschaften in den entsprechenden Arten und die Herstellung von transgenem Basismaterial. Zu den dazu benötigten Aufwendungen führte Brauer (1998) aus: "Über Risikokapital im Sinne der Aufwendungen, die internationale Unternehmen heute zunehmend in biotechnologische Entwickungen investieren, über Geld also, das nicht durch pflanzenzüchterische Aktivitäten verdient wurde, verfügen wir mittelständischen Pflanzenzüchter nicht". Entsprechend sind die Investitionsmöglichkeiten, die nur durch Kooperationen Effizienz ergeben können.

5. Züchtungsforschung
Kappert (1978), einer der Pioniere der Angewandten Genetik, schreibt in seinem Bericht "Vier Jahrzehnte miterlebte Genetik": "Voraussetzung für jede angewandte Wissenschaft ist aber die reine, zweckfreie Forschung".

Die Züchtungsforschung an Kulturpflanzen ist untrennbar mit dem Wirken Erwin Baurs' verknüpft. Auf Baurs' Initiative wurde 1911 der erste Lehrstuhl für Vererbungsforschung in Berlin eingerichtet, der unter seinem Nachfolger Kappert zum "Institut für Vererbungs- und Züchtungsforschung" ausgebaut wurde.

Zusammen mit dem Getreidezüchter v. Lochow legte Baur bereits 1917 dem Präsidenten der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft eine Denkschrift zur Gründung eines Kaiser-Wilhelm-Institutes für Züchtungsforschung vor. Kriegsbedingt kam der Präsident der Gesellschaft, v. Harnack, erst 1927 auf diesen Vorschlag zurück. Es gelang daraufhin, bereits 1928 das Institut für Züchtungsforschung in Müncheberg einzuweihen und die Forschungsarbeiten aufzunehmen. Baur war es gelungen, in kurzer Zeit namhafte Beträge von Unternehmen zu erhalten und auch die Gesellschaft zur Förderung der privaten Pflanzenzüchtung unterstützte Baurs' Pläne in der Erwartung, daß sich Baur nicht weiter als Berater nur einzelner Firmen betätigen würde.

Kuckuck (1988) berichtet, daß Baur nur wenige Mitarbeiter mit Berufserfahrung zu einem normalen Assistentengehalt einstellte, dafür aber eine große Anzahl junger, aufgeschlossener Anfänger mit einer sehr geringen Besoldung, die in ihrer Arbeitsweise noch nicht festgelegt waren.

Das Forschungsprogramm des Institutes für Züchtungsforschung war so konzipiert, daß die Ziele im Vordergrund standen,
- zu deren Erreichen die methodisch-technischen Voraussetzungen zunächst entwickelt werden mußten, z.B. Selektionsmethoden auf niedrigen Alkaloidgehalt für die Süßlupinenzüchtung oder niedrigen Solaningehalt für die Kartoffelzüchtung und
- die als volkswirtschaftlich notwendig erkannt waren, deren Umsetzung für ein privates Pflanzenzuchtunternehmen aber zu aufwendig und zu risikoreich sein würde, wie z.B. die Resistenzzüchtung bei Reben, Obstarten und Kartoffel.
Weiterhin wurde ein Schwerpunkt gesetzt in der Herstellung von Ausgangsmaterial aus Art- und Gattungsbastarden bei Getreidearten und der experimentellen Erzeugung von Mutationen. Als Versuchsobjekte dienten alle landwirtschaftlich genutzten Arten, Obstarten, Reben und Forstpflanzen. Zierpflanzen, außer Topinambur, waren nur in Form von Antirrhinum als geeignetem Objekt für genetische, cytogenetische und Mutationsexperimente vertreten.

Das Baur'sche Institut wurde mit Ende des letzten Krieges nach Zwischenstationen als Max-Planck-Institut für Züchtungsforschung (Erwin-Baur-Institut) in Köln-Vogelsang angesiedelt. Es hat sich zu einem der Zentren für Pflanzengenetik in der Welt entwickelt. Nach den Vorgaben der Max-Planck-Gesellschaft wird Grundlagenforschung betrieben. Basismaterial für die Sortenzüchtung im Sinne E. Baurs' kann nur noch bedingt als Forschungsergebnis erwartet werden.

Die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Grundlagen der gartenbaulichen Pflanzenzüchtung obliegt in der Bundesrepublik Deutschland Instituten an den drei Hochschulstandorten Berlin, Hannover und München-Weihenstephan und den Instituten für Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenzüchtung der Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen mit Standorten in Pillnitz, Quedlinburg und Ahrensburg. Die Ausbildung des Pflanzenzüchternachwuchses erfolgt an den drei genannten Hochschulstandorten. Die Fachhochschulen bieten keine speziell auf Pflanzenzüchtung ausgerichtete Ausbildung an.

Gartenbauliche Pflanzenzüchtung wurde zunächst von als Gärtnern ausgebildeten und im Pflanzen- und Samenbau erfahrenen Praktikern betreut. Aufenthalte bei anderen Firmen, vor allem während der Wanderjahre, rundeten die Kenntnisse der "Kunstgärtnerei" ab. Oft lebenslange Zugehörigkeit des Züchters zu einem Unternehmen kennzeichnen die Wertschätzung der Aufgaben und Erfolge eines Pflanzenzüchters durch die Betriebsinhaber.

Akademisch ausgebildete Pflanzenzüchter werden im Vergleich zur Landwirtschaft nur vereinzelt (z. B. Kappert, Kuckuck und Zinn) vor dem letzten Weltkrieg in der praktischen gartenbaulichen Pflanzenzüchtung in Deutschland tätig. Diese Situation hat sich in den vergangenen zehn Jahren drastisch verändert. Die Integration der Biotechnologie in die Zuchtmethodik ist eine offensichtlich anerkannte Strategie der Züchterfirmen weltweit und erfordert entsprechend ausgebildete Mitarbeiter/innen.

Die beschlossene oder in Vorbereitung befindliche Umstrukturierung der vorhandenen Forschungseinheiten mit dem Ziel, Stellen abzubauen und Sachmittel einzusparen, führt in absehbarer Zeit zu Einheiten, die die vielfältige Themenpalette gartenbaulich ausgerichteter Züchtungsforschung nicht abdecken können. Hinzu kommt die Ausrichtung der Forschung in diesen Einrichtungen, deren Praxisrelevanz nur für einen Teil der gewählten Forschungsthemen gegeben ist. Die von den Trägern dieser Einrichtungen, nämlich der öffentlichen Hand von Bund und Ländern, gerne gegebene Erklärung, daß die aus den Forschungsarbeiten an landwirtschaftlichen Pflanzen gewonnenen Erkenntnisse als Synergie-Effekt genutzt werden könnten, trifft nur sehr bedingt zu. So nutzt es z.B. sehr wenig, das Genom der Gerste charakterisiert zu haben, wenn ein Rosenzüchter einen Selektionsmarker für Sternrußtauresistenz benötigt oder ein Protokoll für die Fusion von Protoplasten unterschiedlicher, nicht kreuzbarer Rosengenotypen. "Wenn dennoch staatliche Forschungsförderung in Europa für anwendungsbezogene Grundlagenforschung von mittelständischen Pflanzenzuchtbetrieben allzu hohe Mitleistungen fordert, kann das aus diesem Grunde gedeihlichen Entwicklungen nur abträglich sein. Gleichermaßen entstehen aber auch Irritationen durch falsche Bewertung wissenschaftlicher Fortschritte seitens beteiligter Wissenschaftler – durch eine Überschätzung des unmittelbaren Praxisnutzens möglicher Forschungsansätze" (Brauer 1998). Ich bin zuversichtlich, daß eine Partnerschaft zwischen Nutzern und Erarbeitern wissenschaftlicher Erkenntnisse die notwendigen Forschungsaufwendungen der öffentlichen Hand und die von Züchterfirmen in ein tragfähiges Verhältnis setzen wird.

Es waren wissenschaftliche Erkenntnisse, die die Methodik der Pflanzenzüchtung von der Empirie im Laufe unseres Jahrhunderts zu einer zielgerichteten Tätigkeit unter Ausnutzung des natürlichen Potentials der Pflanze fortentwickelt haben. Mit der Biotechnik stehen Pflanzenzüchter jetzt an einer Schwelle, die über das natürliche Potential der Pflanze hinausgehend auch transgenes Material einbezieht, also z.B. auch die Kombinationen von pflanzlichen mit anderen Genen in einem neuen Leistungsverbund.

Der Anteil der Pflanzenzüchtung an der Leistungssteigerung von Kulturpflanzen ist gegenüber allen anderen pflanzenbaulichen Neuerungen entscheidend. Pflanzenzüchtung hat dazu beigetragen, daß der Wert der Pflanzenproduktion in Deutschland von jährliche etwa 25 Milliarden DM zu etwa 20 % von Zierpflanzen und Gehölzen und etwa 9 % von Gemüse erbracht wird (BML 1999). Betrachtet man weiter die globale Weichenstellung für die landwirtschaftliche Produktion, so bewirkt jede Verkürzung der Züchtungsforschung für gartenbaulich genutzte Arten volkswirtschaftlich unabsehbare, schwere Einbußen. 

6. Zitierte Literatur

Benary Samenzucht: 150 Jahre Firmengeschichte in Deutschland. Jubiläumsschrift der Ernst Benary Samenzucht. Mitautoren E. Czekalla und M. Hortig, Hann. Münden 1993.

BML, 1999: Statistisches Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1998. Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup.

Bosse, J.F.W., 1849: Vollständiges Handbuch der Blumengärtnerei Bd. 4. Hahnsche Hofbuchhandlung, Hannover, zit. in Horn 1984.

Böttner, J., 1909: Wie züchte ich Neuheiten und edle Rassen von Gartenpflanzen. Verlag Trowitzsch, Frankfurt/Oder, zit. in Horn 1984.

Brauer, D., 1998: Reden von/über/für Pflanzenzüchter. Hrsg. Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V., Bonn.

Engelhard, E., 1999: Was die EU-Richtlinie zum Schutz biotechnischer Erfindungen Neues für das deutsche und europäische Patentrecht bringt. Transkript 9, 16.

Habben, J., 1999: Vom Saatgutgesetz zum Gemeinschaftlichen Sortenschutz. In: Festschrift 50 Jahre Bundessortenamt. Hrsg. Bundessortenamt.

Horn, W., 1984: Deutsche Agrargeschichte VI, Hrsg. G. Franz, Verlag E. Ulmer, Stuttgart.

Kappert, H., 1978: Vier Jahrzehnte miterlebte Genetik, Hrsg. W. Horn und G. Wricke, Verlag Paul Parey, Berlin und Hamburg.

Kuckuck, H., 1988: Wandel und Beständigkeit. Verlag Paul Parey, Berlin und Hamburg.

Reimer, B., 1991: Historische Entwicklung des Samenbaus und der Pflanzenzüchtung in Quedlinburg bis 1945. Fachschulabschlußbericht Agraringenieurschule für Versuchswesen Quedlinburg.

Schum, A. und W. Preil, 1998: Induced Mutations in Ornamental Plants. Jain, S.M., Brar, D.S. and B.S. Ahloowalia (eds.), Somaclonal Variation and Induced Mutation in Crop Improvement. Kluwer Academic Publishers, Dordrecht, Boston and London.

Shull, G.H., 1908: Rep. Amer. Breeders Ass. 4, 296. Sperling, C. und Co. 200 Jahre Pflanzenzucht 1788-1988. Lüneburg 1988.

Stadler, L.J., 1928: Anat. Rec. 41,97.

Tschermak, E. v., 1916: Der gegenwärtige Stand der Gemüsezüchtung. Z. f. Pflanzenzüchtung 4.

Vries de, H., 1901: Die Mutationstheorie Bd. 1, Verlag Veit u. Co., Leipzig.

Für anregende Diskussionen und Hinweise zum Inhalt des Manuskriptes danke ich besonders Herrn Prof. em. Dr. W. Horn.

Anschrift des Verfassers:
Univ. Prof. Dr. J. Grunewaldt
Institut für Zierpflanzenzüchtung
Bornkampsweg 31
22926 Ahrensburg 
 

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Stand: November 2004
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