W. Kordes' Söhne Rosenschulen GmbH & Co KG

Sitz: 25365 Klein Offenseth-Sparrieshoop, Rosenstraße 54, AG Pinneberg HRA 23 EL; Ust-ID-Nr. DE 134519782

Persönlich haftende Gesellschafterin: Kordes-Verwaltungs-GmbH, Sitz: 25365 Klein Offenseth-Sparrieshoop. AG Pinneberg HRB 813 EL. Geschäftsführer: Wilhelm Kordes, Dipl.-Ing. Bernd Helms-Kordes, Tim-Hermann Kordes.

Allgemeines
1. Diese gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wird.
2. Wir waren bestrebt, alle Pflanzen möglichst naturgetreu abzubilden. Auch bei sorgfältiger Anwendung moderner Technik ist dies jedoch nicht ohne Einschränkungen möglich; die Abbildungen sind deshalb kein Beschaffenheitsmerkmal i.S.d. Gewährleistung.
3. Aufträge werden innerhalb 14 Tagen nach Eingang bestätigt. Falls der Käufer innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigung keinen Einspruch erhebt, gilt der Auftrag als zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung erteilt.
4. Käufer i.S.d. Lieferbedingungen sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer.
a) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann (§ 13 BGB),
b) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluß des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

Preise und Zahlung

5. Preise gelten ab Verkaufsstelle in EURO unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.
6. Aufträge werden wahlweise gegen Nachnahme oder auf Rechnung ausgeführt.
7. Bei Begleichung von Rechnungsbeträgen darf ein Zahlungsziel von 30 Tagen nicht überschritten werden. Bei Zahlung per Nachnahme oder bei Barzahlung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto auf den Warenwert gewährt. Bei Zahlungsverzug können ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§§ 288, 247 BGB) berechnet werden. Bankverbindungen: Kreissparkasse Pinneberg, BLZ 221 514 10, Kto. 6 585 905, Deutsche Bank AG, Hamburg, BLZ 200 700 00, Kto. 6 701 866, Vereins- und Westbank AG, Elmshorn, BLZ 200 300 00, Kto. 75 033 803, Postbank Hamburg, BLZ 200100 20, Kto. 416 27-207.
8. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Daraus entstehende Spesen gehen zu Lasten des Käufers.

Versand und Verpackung

9. Der Versand - einschließlich Versicherung - erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
10. Der Verkäufer hat die Verpackung ordnungsgemäß und sorgfältig auszuführen. Die einzelnen Lieferposten sind bei Versand deutlich zu kennzeichnen. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet.
11. Etwaige offensichtliche Transport- oder Postschäden sind uns unverzüglich anzuzeigen; die Anzeige muß uns innerhalb von 2 Wochen zugegangen sein.

Lieferpflicht, Gütebestimmungen, Gewährleistung

12. Wenn durch Wetterkatastrophen und durch Fälle höherer Gewalt wie Streik, Aussperrung, Energieausfall oder ähnliche Betriebsstörungen die Ausführung bestätigter Aufträge unmöglich ist (§ 275 I BGB), entfällt die Lieferpflicht.
13. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Lieferung von Pflanzen nach den FLL-Gütebestimmungen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Pflanzung, Behandlung oder Pflege entstehen, haftet der Verkäufer nicht.
14. Ersatz für fehlende Sorten in ähnlichen gleichwertigen Sorten ist gestattet, und ebenfalls können für Güteklasse "A" Pflanzen der Güteklasse "B" zu dem hierfür gültigen Preis geliefert werden, falls dies im Auftrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden ist.
15. Mängel, die zur Zeit der Lieferung bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung der Pflanzen offensichtlich sind, müssen spätestens binnen 2 Wochen dem Verkäufer gegenüber gerügt werden. Die Mängel sind genau anzugeben.
16. Bei berechtigten Mängelrügen liefert der Verkäufer kostenlosen Ersatz durch einwandfreie Pflanzen.

Widerrufs- und Rückgaberecht

17. Hat der Käufer als Verbraucher eine Bestellung aufgegeben, so kann er
- diese innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ware widerrufen (in schriftlicher Form - ohne Begründung/oder durch Rücksendung der Ware) oder
- die Ware innerhalb von 2 Wochen nach Eingang zurücksenden, wobei in jedem Fall zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt sofern es sich bei der Ware nicht um Pflanzen handelt (§ 312 d Abs. 4 BGB). Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis zu Euro 40,00 der Käufer, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über Euro 40,00 hat der Käufer die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
Der Käufer hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Er darf die Ware vorsichtig und sorgfältig prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, daß die Ware nicht mehr als neu verkauft werden kann, hat der Käufer zu tragen.

Eigentumsvorbehalt

18. Die gelieferten Pflanzen bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur vollen Erfüllung der diesem gegen den Käufer zustehenden Kaufpreisansprüche, bei Kaufpreiszahlung durch Wechsel oder Scheck bis zu deren Einlösung.
19. Das vorbehaltene Eigentum des Verkäufers geht nicht dadurch verloren, daß der Käufer die gelieferten Pflanzen bis zu deren Weiterveräußerung oder endgültiger Verwendung vorübergehend auf seinem oder fremdem Grundstück einlagert, einschlägt oder einpflanzt. Der Käufer ist verpflichtet, dabei so vorzugehen, daß die Pflanzen als vom Verkäufer gekommen bestimmbar sind.
20. Wenn der Käufer im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs die noch im Eigentum des Verkäufers stehenden Pflanzen weiterveräußert, gelten die aus der Weiterveräußerung ihm erwachsenden Forderungen als mit dem Zeitpunkt der Lieferung an den Verkäufer abgetreten bis zur Höhe der dem Erstverkäufer zustehenden Ansprüche.

Nachbau- und Ausfuhrverbot

21. Der Kauf von sortenschutzrechtlich geschützten Rosensorten und solchen, deren Handelsmarken Warenzeichenschutz genießen oder im Ausland patentrechtlich geschützt sind, verpflichtet dazu, diese geschützten Sorten ausschließlich mit den Original-Etiketten weiterzuverkaufen, die mit den Pflanzen mitgeliefert wurden sowie die erworbenen Rosenpflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen und jeden Weiterverkauf von Rosenpflanzen und Rosenaugen ins Ausland zu unterlassen. Der Käufer verpflichtet sich, in Fällen der Weiterveräußerung im Inland, diese Bedingungen auch seinen Käufern aufzuerlegen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

22. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Geschäftsverkehr ist der Sitz des Verkäufers (Amtsgericht Elmshorn), sofern der Käufer nicht Verbraucher i.S.v. Ziff. 4 ist. Es gilt deutsches Recht.


Email: info@kordes-rosen.com · Telefon: ++49 (0)4121 48700
Copyright 2008 · W. Kordes' Söhne · Impressum · Entwicklung: EHS

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