
W. Kordes' Söhne Rosenschulen GmbH & Co KG
Sitz: 25365 Klein Offenseth-Sparrieshoop, Rosenstraße
54, AG Pinneberg HRA 23 EL; Ust-ID-Nr. DE 134519782 Persönlich haftende Gesellschafterin:
Kordes-Verwaltungs-GmbH, Sitz: 25365 Klein Offenseth-Sparrieshoop.
AG Pinneberg HRB 813 EL. Geschäftsführer: Wilhelm Kordes, Dipl.-Ing.
Bernd Helms-Kordes, Tim-Hermann Kordes.
Allgemeines
1. Diese gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt
wird.
2. Wir waren bestrebt, alle Pflanzen möglichst naturgetreu abzubilden.
Auch bei sorgfältiger Anwendung moderner Technik ist dies jedoch nicht
ohne Einschränkungen möglich; die Abbildungen sind deshalb kein
Beschaffenheitsmerkmal i.S.d. Gewährleistung.
3. Aufträge werden innerhalb 14 Tagen nach Eingang bestätigt. Falls
der Käufer innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigung
keinen Einspruch erhebt, gilt der Auftrag als zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung
erteilt.
4. Käufer i.S.d. Lieferbedingungen sind sowohl Verbraucher, als auch
Unternehmer.
a) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft
zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann (§ 13
BGB),
b) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluß des Rechtsgeschäftes
in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt (§ 14 BGB).
Preise und Zahlung
5. Preise gelten ab Verkaufsstelle in EURO unter Berücksichtigung
der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.
6. Aufträge werden wahlweise gegen Nachnahme oder auf Rechnung ausgeführt.
7. Bei Begleichung von Rechnungsbeträgen darf ein Zahlungsziel von 30
Tagen nicht überschritten werden. Bei Zahlung per Nachnahme oder bei
Barzahlung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto auf den
Warenwert gewährt. Bei Zahlungsverzug können ab Fälligkeitsdatum
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§§ 288, 247 BGB) berechnet
werden. Bankverbindungen: Kreissparkasse Pinneberg, BLZ 221 514 10, Kto.
6 585 905, Deutsche Bank AG, Hamburg, BLZ 200 700 00, Kto. 6 701 866, Vereins-
und Westbank AG, Elmshorn, BLZ 200 300 00, Kto. 75 033 803, Postbank Hamburg,
BLZ 200100 20, Kto. 416 27-207.
8. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt
der Einlösung angenommen. Daraus entstehende Spesen gehen zu Lasten
des Käufers.
Versand und Verpackung
9. Der Versand - einschließlich Versicherung - erfolgt
auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
10. Der Verkäufer hat die Verpackung ordnungsgemäß und sorgfältig
auszuführen. Die einzelnen Lieferposten sind bei Versand deutlich zu
kennzeichnen. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet.
11. Etwaige offensichtliche Transport- oder Postschäden sind uns unverzüglich
anzuzeigen; die Anzeige muß uns innerhalb von 2 Wochen zugegangen sein.
Lieferpflicht, Gütebestimmungen, Gewährleistung
12. Wenn durch Wetterkatastrophen und durch Fälle höherer
Gewalt wie Streik, Aussperrung, Energieausfall oder ähnliche Betriebsstörungen
die Ausführung bestätigter Aufträge unmöglich ist
(§ 275 I BGB), entfällt die Lieferpflicht.
13. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Lieferung von Pflanzen nach
den FLL-Gütebestimmungen. Für Schäden, die durch unsachgemäße
Pflanzung, Behandlung oder Pflege entstehen, haftet der Verkäufer nicht.
14. Ersatz für fehlende Sorten in ähnlichen gleichwertigen Sorten
ist gestattet, und ebenfalls können für Güteklasse "A" Pflanzen
der Güteklasse "B" zu dem hierfür gültigen Preis
geliefert werden, falls dies im Auftrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen
worden ist.
15. Mängel, die zur Zeit der Lieferung bei einer ordnungsgemäßen
Untersuchung der Pflanzen offensichtlich sind, müssen spätestens
binnen 2 Wochen dem Verkäufer gegenüber gerügt werden. Die
Mängel sind genau anzugeben.
16. Bei berechtigten Mängelrügen liefert der Verkäufer kostenlosen
Ersatz durch einwandfreie Pflanzen.
Widerrufs- und Rückgaberecht
17. Hat der Käufer als Verbraucher eine Bestellung aufgegeben,
so kann er
- diese innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ware widerrufen (in schriftlicher
Form - ohne Begründung/oder durch Rücksendung der Ware) oder
- die Ware innerhalb von 2 Wochen nach Eingang zurücksenden, wobei in
jedem Fall zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt sofern
es sich bei der Ware nicht um Pflanzen handelt (§ 312 d Abs. 4 BGB).
Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufs-
oder Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis zu Euro 40,00 der Käufer,
es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei
einem Bestellwert über Euro 40,00 hat der Käufer die Kosten der
Rücksendung nicht zu tragen.
Der Käufer hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Er darf
die Ware vorsichtig und sorgfältig prüfen. Den Wertverlust, der
durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt,
daß die Ware nicht mehr als neu verkauft werden kann, hat der Käufer
zu tragen.
Eigentumsvorbehalt
18. Die gelieferten Pflanzen bleiben Eigentum des Verkäufers
bis zur vollen Erfüllung der diesem gegen den Käufer zustehenden
Kaufpreisansprüche, bei Kaufpreiszahlung durch Wechsel oder Scheck
bis zu deren Einlösung.
19. Das vorbehaltene Eigentum des Verkäufers geht nicht dadurch verloren,
daß der Käufer die gelieferten Pflanzen bis zu deren Weiterveräußerung
oder endgültiger Verwendung vorübergehend auf seinem oder fremdem
Grundstück einlagert, einschlägt oder einpflanzt. Der Käufer
ist verpflichtet, dabei so vorzugehen, daß die Pflanzen als vom Verkäufer
gekommen bestimmbar sind.
20. Wenn der Käufer im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs
die noch im Eigentum des Verkäufers stehenden Pflanzen weiterveräußert,
gelten die aus der Weiterveräußerung ihm erwachsenden Forderungen
als mit dem Zeitpunkt der Lieferung an den Verkäufer abgetreten bis
zur Höhe der dem Erstverkäufer zustehenden Ansprüche.
Nachbau- und Ausfuhrverbot
21. Der Kauf von sortenschutzrechtlich geschützten Rosensorten
und solchen, deren Handelsmarken Warenzeichenschutz genießen
oder im Ausland patentrechtlich geschützt sind, verpflichtet dazu,
diese geschützten Sorten ausschließlich mit den Original-Etiketten
weiterzuverkaufen, die mit den Pflanzen mitgeliefert wurden sowie die
erworbenen Rosenpflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu
benutzen und jeden Weiterverkauf von Rosenpflanzen und Rosenaugen ins
Ausland zu unterlassen. Der Käufer verpflichtet sich, in Fällen
der Weiterveräußerung im Inland, diese Bedingungen auch
seinen Käufern aufzuerlegen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
22. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Geschäftsverkehr
ist der Sitz des Verkäufers (Amtsgericht Elmshorn), sofern der
Käufer nicht Verbraucher i.S.v. Ziff. 4 ist. Es gilt deutsches
Recht.
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